Barrierefrei reisen mit Discover Airlines

Discover Airlines bietet Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität oder Sinneswahrnehmung diverse kostenlose Assistenz-Services am Flughafen und an Bord.

Bis wann muss ich den Unterstützungsbedarf anmelden?

Bitte den Unterstützungsbedarf bis mindestens 48 Stunden vor Abflug über die Kontaktmöglichkeiten mitteilen. Bei kurzfristigeren Anmeldungen kann die bestmögliche Unterstützung nicht garantiert werden.

Bei Buchung per Telefon oder im Reisebüro die Wünsche bitte vor Abschluss der Buchung angeben.

Wann muss ich am Check-in-Schalter sein?

Bitte spätestens 60 Minuten vor Abflug am Discover Airlines Check-in-Schalter melden – auch dann, wenn Sie bereits online eingecheckt haben.

Eine Betreuungsleistung kann nur garantiert werden, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Betreuungsbedarf wurde bis 48 Stunden vor Abflug angemeldet.
  • Sie erscheinen frühzeitig am Flughafen (spätestens 60 Minuten vor Abflug am Schalter).

Services für Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen

Wann ist eine Beurteilung der Flugreisetauglichkeit nötig?

Eine Beurteilung durch den Medizinischen Dienst bei Lufthansa ist unter anderem erforderlich bei:

  • Herz- oder Lungenerkrankungen
  • Schlaganfall
  • Verletzungen nach Unfällen
  • chronischen Leiden

So gehen Sie vor: bei Gesundheitsfragen zur Flugreise das Medical Operation Center kontaktieren (per Mail) und das medizinische Betreuungsformular (PDF) ausfüllen.

Hilfe bei Verspätung oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe

Sollte Ihre Mobilitätshilfe während des Transports beschädigt werden oder verspätet ankommen, können Sie über das nachfolgende Kontaktformular eine Kompensation beantragen.

Wie erreiche ich das Medical Operation Center?

Stelle Kontakt Servicezeiten Medical Operation Center (Deutschland) E-Mail: medicaloperation.discover-airlines@lufthansa-group.com; Tel.: +49 (0)69 696 55077; Fax: +49 (0)69 696 83677 Mo–So, 06:00–22:30 Uhr CET Medical Desk (USA-Reisen) Tel.: +1 (516) 279 1768 Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr CET

Gesetzliche Richtlinien

Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität befördert. Fluggäste, die in die und aus den USA reisen, werden mit Wirkung vom 13. Mai 2009 gemäß den U.S. DOT-Bestimmungen, Kapitel 14, Teil 382 des Code of Federal Regulations, befördert.