Auf Direktflügen in die/ab den USA dürfen Fluggäste einen Assistenzhund, einschließlich eines psychotherapeutischen Assistenzhundes, mitnehmen. Der Hund muss individuell darauf trainiert sein, Aufgaben zugunsten einer behinderten Person mit einer Seh-, Sinnes-, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung in der Art und in dem Umfang auszuführen, wie es in den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums (U.S. Department of Transportation, DOT) festgelegt ist. Der Transport von Assistenzhunden ist auf Discover Airlines Flügen kostenlos. Es dürfen maximal zwei (2) Assistenzhunde pro Fluggast mitgenommen werden.
Definition von Assistenztier und Person mit Behinderung (zur Erfüllung von 14 C.F.R. 382):
Assistenztier
Hinweis: Gemäß 14 C.F.R. Teil 382 werden Tiere zur emotionalen Unterstützung nach den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums nicht mehr als Assistenztiere eingestuft und diese Kategorie wird von Discover Airlines nicht mehr anerkannt oder berücksichtigt.
Person mit Behinderung
(a) die als Fluggast im Hinblick auf den Kauf (1) eines Flugscheins für die Beförderung durch eine Fluggesellschaft, den Kauf eines solchen Flugscheins anbietet oder sich nach Treu und Glauben bemüht, einen solchen Flugschein zu erstehen, zu kaufen oder auf anderweitige gültige Weise zu erlangen, oder (2) die Luftbeförderung oder andere Serviceleistungen oder Mittel wie nach 14 C.F.R. Teil 382 erforderlich (i) kauft oder auf andere gültige Weise erlangt oder auf Treu und Glauben einen Flugschein für den Transport mit einer Fluggesellschaft zu erlangen versucht und selbst den Flughafen aufsucht, um den Flug zu nutzen, auf den sich der Flugschein bezieht; und (ii) angemessene, nicht diskriminierende Anforderungen an den Beförderungsvertrag erfüllt, die sich auf alle Fluggäste beziehen; oder
(b) die, um eine reisende Person zu begleiten oder sie abzuholen, Bodentransport oder Einrichtungen eines Terminals nutzt, oder Informationen über Flugpläne, Tarifangebote, Reservierungen, oder Richtlinien einholt, Maßnahmen ergreift, die zur Nutzung der von einer Fluggesellschaft der Allgemeinheit gebotenen Einrichtungen oder Service-Leistungen notwendig sind, und zwar mit angemessenen Mitteln, die bei Bedarf von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden.
Die Einreise von Hunden in die USA wird durch eine Regelung der CDC (= Centers for Disease Control and Prevention) stark reglementiert. Einige Länder sind durch die CDC als Hochrisikoländer für Hundetollwut eingestuft worden. Details zu den Restriktionen (Einreiseverbot) und auch die Auflistung der Hochrisikoländer entnehmen Sie bitte der folgenden Internetseite:
Es ist eine Straftat im „Service Animal Air Transportation Form“ oder „Service Animal Relief Attestation Form“ wissentlich und vorsätzlich falsche, fiktive oder betrügerische Angaben zu machen, um unter den US-amerikanischen Bestimmungen bereitgestellte Unterstützungen für Behinderte in Anspruch zu nehmen.
Reisezulassung: In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums kann Discover Airlines nachprüfen, ob ein Tier als Assistenzhund anerkannt ist. Um festzustellen, ob es sich bei einem Tier um einen Assistenzhund handelt, kann Discover Airlines (1) das Tier beobachten, um festzustellen, ob es ein gestörtes oder aggressives Verhalten zeigt, das darauf schließen lässt, dass es nicht erfolgreich auf ein angemessenes Verhalten in öffentlicher Umgebung trainiert wurde, oder (2) auf bestimmte physische Indikatoren prüfen.
Größe von Assistenzhunden: Alle Assistenzhunde müssen in den Fußraum am Sitzplatz des Fluggastes passen, es sei denn der Transport würde den Sicherheitsanforderungen der US-amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA) oder deutschem/europäischem Recht widersprechen oder den Bereich eines anderen Fluggastes einschränken.
Anleinen: Es ist verpflichtend, dass alle Assistenzhunde an Bord von Discover Airlines Flugzeugen und in Discover Airlines gehörenden, gepachteten oder kontrollierten Flughafenbereichen vom Halter des Assistenzhundes oder dem Betreuer (falls zutreffend) jederzeit an der Leine geführt werden.
Verweigerung des Transports eines Assistenzhundes: Discover Airlines kann den Transport eines Assistenzhundes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums unter den folgenden Umständen verweigern:
Schäden: Discover Airlines behält sich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des US-amerikanischen Verkehrsministeriums das Recht vor, den mit einem Assistenzhund reisenden Fluggast für jeden vom Assistenzhund verursachten Schaden zu belangen.